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Maklerprovision in Deutschland: wer zahlt wie viel?

6 Min. Lesezeit · Aktualisiert 2026-06-01

Seit 2020 wird die Maklerprovision beim Verkauf an Verbraucher geteilt. Was das für Verkäufer bedeutet und welche Sätze üblich sind.

Die geteilte Provision

Seit Dezember 2020 gilt beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher das Prinzip der geteilten Provision: Beauftragt der Verkäufer den Makler, darf der Käufer höchstens denselben Anteil zahlen wie der Verkäufer.

In der Praxis wird die Gesamtprovision meist hälftig geteilt. Üblich sind regional rund 3,57 % inkl. MwSt. je Seite, also etwa 7,14 % insgesamt – die Höhe ist aber frei verhandelbar.

Wofür Sie als Verkäufer bezahlen

Eine gute Maklerleistung umfasst Bewertung, professionelle Aufbereitung (Fotos, Exposé, Grundrisse), Zugang zu vorgemerkten Käufern, Bonitätsprüfung, Verhandlungsführung und die Begleitung bis zum Notar.

Entscheidend ist nicht der niedrigste Satz, sondern der höchste Netto-Erlös: Ein erfahrener Makler holt oft mehr heraus, als die Provision kostet.

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