Energieausweis beim Immobilienverkauf
Energieausweis vor Besichtigung und Verkauf: Vorlage, Übergabe, Angaben im Inserat und Wahl des passenden Ausweises.
Redaktion: HomesInGermanyAktualisiert:
Kurz erklärt
Beim Verkauf ist grundsätzlich ein gültiger Energieausweis erforderlich, sofern keine Ausnahme greift. Er ist spätestens bei der Besichtigung vorzulegen und nach Vertragsabschluss zu übergeben. Liegt bei Veröffentlichung einer kommerziellen Immobilienanzeige ein Ausweis vor, müssen die vorgeschriebenen Energieangaben aufgenommen werden.
Welche Angaben gehören ins Inserat?
Übernehmen Sie die Angaben aus dem Ausweis: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, Endenergiebedarf oder -verbrauch und wesentliche Energieträger der Heizung. Bei Wohngebäuden kommen Baujahr und Energieeffizienzklasse hinzu; bei älteren Ausweisen sind Übergangsregeln zu beachten. Schätzen Sie fehlende Werte nicht selbst.
Welcher Ausweis passt zum Gebäude?
Der Verbrauchsausweis nutzt Verbrauchsdaten, der Bedarfsausweis eine Berechnung der Gebäudeeigenschaften. Die Wahl ist nicht immer frei: Bauantragsdatum, Wohnungszahl und energetischer Zustand können eine Rolle spielen. Lassen Sie eine ausstellungsberechtigte Fachperson die Anforderungen und mögliche Ausnahmen prüfen. Bei Eigentumswohnungen ist die Hausverwaltung eine erste Anlaufstelle für den Gebäudeausweis.
Quellen und weiterführende Informationen
Allgemeine Informationen. Rechtliche und steuerliche Fragen hängen vom Einzelfall ab; klären Sie diese mit Ihrem Notar oder Steuerberater.