Zurück zum RatgeberPflichten

Energieausweis beim Verkauf: was Pflicht ist

6 Min. Lesezeit · Aktualisiert 2026-06-01

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, Pflichtangaben im Inserat und mögliche Bußgelder – kompakt für Verkäufer erklärt.

Warum Sie ihn brauchen

Beim Verkauf einer Immobilie ist ein gültiger Energieausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) Pflicht. Er muss spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben werden.

Schon im Inserat sind bestimmte Pflichtangaben nötig: Art des Ausweises, wesentlicher Energieträger, Baujahr, Energiekennwert und Energieeffizienzklasse.

Bedarfs- vs. Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre und ist günstiger. Der Bedarfsausweis bewertet den baulichen Zustand (Dämmung, Fenster, Heizung) und ist aussagekräftiger – für ältere, unsanierte Gebäude ist er teils vorgeschrieben.

Fehlt der Ausweis oder fehlen Pflichtangaben im Inserat, drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Beauftragen Sie ihn daher rechtzeitig vor der Vermarktung.

Wollen Sie wissen, was Ihre Immobilie wert ist?

Erstellen Sie in 2 Minuten Ihren kostenlosen Wert- und Exit-Report.

Report erstellen