Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf

Wann § 23 EStG beim privaten Immobilienverkauf relevant ist: Haltedauer, eigene Wohnnutzung und Unterlagen für die Steuerberatung.

Redaktion: HomesInGermanyAktualisiert:

Kurz erklärt

Bei privaten Grundstücksverkäufen kann ein Gewinn steuerpflichtig sein, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre liegen. § 23 EStG enthält Ausnahmen für eigene Wohnzwecke. Die sogenannte Spekulationssteuer ist kein pauschaler Steuersatz; die Einordnung und Berechnung hängen vom Einzelfall ab.

Eigene Wohnzwecke genau prüfen

Die gesetzliche Ausnahme erfasst die ausschließliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken zwischen Anschaffung beziehungsweise Fertigstellung und Veräußerung oder die eigene Wohnnutzung im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren. Gemischte Nutzung, zeitweise Vermietung und Sonderfälle sollten vor dem Verkauf geprüft werden.

Was Sie zur Steuerberatung mitbringen

Halten Sie Erwerbsvertrag, Erwerbsnebenkosten, Nutzungszeiträume, Mietunterlagen, Abschreibungen, Baumaßnahmen und geplante Verkaufskosten bereit. Nicht jede Renovierung ist automatisch abzugsfähig. Bei Erbschaft, Schenkung, Betriebsvermögen oder Auslandswohnsitz sind zusätzliche Fragen zu klären. Lassen Sie den möglichen Nettoerlös vor einer verbindlichen Verkaufsentscheidung berechnen.

Quellen und weiterführende Informationen

Allgemeine Informationen. Rechtliche und steuerliche Fragen hängen vom Einzelfall ab; klären Sie diese mit Ihrem Notar oder Steuerberater.

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