Geerbte Immobilie in Deutschland verkaufen

Nachweise zur Erbfolge, gemeinsame Entscheidung der Erben, Unterlagen und steuerliche Prüfung vor dem Immobilienverkauf.

Redaktion: HomesInGermanyAktualisiert:

Kurz erklärt

Klären Sie vor der Vermarktung, wer verfügungsberechtigt ist und wie die Erbfolge nachgewiesen wird. Bei mehreren Erben müssen Verfügungen über Nachlassgegenstände grundsätzlich gemeinsam erfolgen. Stimmen Sie Nachweise, Vertretung und Grundbuchfragen mit dem Notar ab; Erbschaftsteuer und mögliche Einkommensteuer aus dem Verkauf sind getrennte Fragen.

Erbfolge und Vertretung nachweisen

§ 35 GBO nennt Erbschein und Europäisches Nachlasszeugnis. Bei einer öffentlich beurkundeten Verfügung von Todes wegen können diese Urkunde und die Eröffnungsniederschrift genügen; das Grundbuchamt kann weitere Nachweise verlangen. Bei Auslandsbezug, Testamentsvollstreckung oder minderjährigen Beteiligten sollte der Notar die Anforderungen früh prüfen.

Gemeinsame Entscheidung vorbereiten

Sammeln Sie Objektunterlagen, laufende Kosten, Mietverträge und offene Darlehen. Vereinbaren Sie mit den Beteiligten Ansprechpartner, Preisrahmen und Zuständigkeiten. Lassen Sie steuerliche Folgen und Erwerbshistorie getrennt prüfen, bevor Sie den Nettoerlös verteilen oder Zusagen machen. Bei Uneinigkeit ist zunächst rechtliche Beratung sinnvoll.

Quellen und weiterführende Informationen

Allgemeine Informationen. Rechtliche und steuerliche Fragen hängen vom Einzelfall ab; klären Sie diese mit Ihrem Notar oder Steuerberater.

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